Speicher prüfen schnell & kostengünstig mit ID-E

Kommt Ihnen das Problem bekannt vor?

Für die regelmäßigen „ZÜS“ Prüfungen müssen die Druckspeicher aufwendig ausgebaut, demontiert, transportiert u.v.m. werden …

Die Lösung:

Der TüV Thüringen hat ein neues Prüfverfahren „ID-E“ für Druckgeräte entwickelt, mit dem es zu keinem Stillstand der Anlage kommt. Die Druckgeräte werden dabei in eingebautem Zustand geprüft, was enorm viel Aufwand, Zeit und Kosten spart. Dabei ist das Verfahren auf Grundlage der BetrSichV eine alternative, anwendungsfertige und rechtskonforme Hochtechnologie.

Wir, die Firma Franz Wild Öltechnik GmbH, sind Vertragspartner des TÜV-Thüringen, unterstützen vor Ort und bieten die patentierte Prüfung im Zusammenarbeit mit dem TÜV Thüringen an.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Demontage der Druckgeräte und keine umfangreichen Arbeiten bzw. Prüfung auf dem Prüfstand
  • Keine Rückmontage
  • Keine Sonderabfälle durch ölhaltiges Verbrauchsmaterial
  • Keine Gefährdung für das Instandhaltungspersonal
  • Kein Anlagenstillstand

Wie wird damit die Umwelt entlastet?

  • Keine zusätzlichen Rohstoffe (Eisenerze, Kohle) für die Rohstahlerzeugung der Speicherkörper
    ->Kein zusätzlicher Energieverbrauch für Roh-Edelstahlerzeugnisse (rund 500kWh pro Tonne)
    -> Dadurch kein CO2-Ausstoß
  • Keine zusätzliche Rohstoffe für die Herstellung der Gummiblasen
    -> Dadurch kein Energieverbrauch für die Herstellung der Blase
    -> Dadurch kein CO2-Ausstoß
  • Kein umweltbelastendes Entweichen von 160 m³ Stickstoff in die Atmosphäre (bei ca. 15 Druckspeicher)
    -> Einsparung der Produktion von 160 m³ Stickstoff
    -> Kein CO2-Ausstoß für die Herstellung von 160 m³ Stickstoff
    -> Einsparung der Beschaffungskosten von 160 m³ Stickstoff
  • Kein ölhaltiger Sondermüll

Wie läuft die Prüfung mit dem ID-E-Verfahren ab?

Das Prüfen erfolgt ohne Eingriff in die Anlage:

  • Betriebsparameter werden nicht verändert
  • Der Speicher wird zugänglich gemacht
  • Die Technischen Daten des Speichers werden erfasst (Ordnungsprüfung)
  • Der Prüfkopf wird an zwei Stellen über die gesamte Speicherlänge geführt
  • Der Prüfvorgang dauert selbst nur wenige Minuten pro Objekt,
    die Messdaten werden elektronisch gespeichert
  • Je nach Zugänglichkeit kann die Anlage weiter produzieren

Muss das Druckbegrenzungsventil (DBV) geprüft werden?

Antwort: Ja

Das DBV muss im Rahmen der Anlagenprüfung durch die ZÜS geprüft werden.
Die Umsetzung in der Praxis erfolgt nach einem der folgenden Schritte:

  • Tausch des vorhandenen Sicherheits-DBV durch ein neues,
    Prüfung nach §14 BetrSichV bezüglich Montage,
    Prüfung durch die ZÜS auf Eignung und Funktion ohne direktes Anfahren (Herstellerdokumentation erforderlich)
  • Das vorhandene Sicherheits-DBV wird im eingebauten Zustand auf Eignung und Funktion durch die ZÜS geprüft.
    Die Prüfung ist Bestandteil der ZÜS Anlagenteilprüfung (innere Prüfung)
  • Ausbau und externe ZÜS Prüfung des Sicherheits-DBV auf einem Prüfstand. Danach Rückbau in die Anlage verbunden mit Prüfung des §14 BetrSichV bezogen auf die Montage erforderlich.

FAQ zur ID-E-Prüfung Link

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Druckgeräte wie Blasenspeicher, Membranspeicher & Kolbenspeicher sind nach §2 (1) BetrSichV Arbeitsmittel und zusätzlich auch überwachungsbedürftige Anlagenteile. Somit wird folgendes zur Pflicht:

  • Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten nach § 5 ArbSchG
  • Prüfung vor erstmaliger Verwendung nach § 14 BetrSichV
  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 15 BetrSichV
  • wiederkehrende Prüfungen nach § 16 BetrSichV
  • Prüfung der Anlage nach § 15 / 16 BetrSichV

Eine detailliertere rechtliche Übersicht finden sie im Flyer.

Gerne beraten wir Sie individuell Rund um das Thema Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anlagekataster (AnKa), dem Gesetzt zu überwachungsbedürftigen Anlagen sowie zu den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TBRS).

Sie haben noch rechtliche oder technische Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

Unser Experte:

Franz Wild