All die Begriffe waren im Mittelpunkt der eintägigen Schulung zum Thema hydraulische Druckspeicher als überwachungsbedürftige Anlage nach der Betriebssicherheitsverordnung. Zahlreiche Instandhaltungsleiter und befähigte Personen waren der Einladung gefolgt.
Experte Ralf Gehrz vom TÜV Thüringen erläuterte detailliert was das Unternehmen vor der Inbetriebnahme bis zur wiederkehrenden Prüfung der Druckanlage nach der aktuellen Gesetzlage zu beachten hat.
Auch die Thematik des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges wurde dargestellt. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder (bis zu 100.000,00€) von den zuständigen Behörden.
Das vom TÜV Thüringen entwickelte und patentierte ID-E Verfahren wurde auch ausführlich erläutert. Die aktuelle Gesetzgebung lässt das auf Ultraschalltechnologie basierende Verfahren als Alternative Ersatzprüfung zu der inneren und der Fertigkeitsprüfung zu. Die Druckspeicher können im eingebauten Zustand geprüft werden.