Seminar „Befähigte Person Hydraulik-Schlauchleitungen“

Ziel

Über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber gezwungen von Arbeitsmitteln (z.B. Hydraulikschlauchleitungen) eventuell auftretende Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung und nach der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
Unser Seminar vermittelt die notwendige Qualifikation für diese spezielle „Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung sowie TRBS 1203“.

Zielgruppen

Personen, die im Sinne der BetrSichV und DGUV Regel 113-020 als "Befähigte Person für die Überprüfung von Hydraulikschlauchleitungen" tätig werden sollen.
Die "Befähigte Person für die Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen" muss eine technische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine andere ausreichende Qualifikation besitzen, um die Prüfungen durchzuführen (z.B. eine mehrjährige Tätigkeit im Bereich Wartung und Instandhaltung).

Inhalte

  • Einführung in die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
  • Einführung in die Betriebssicherheitsverordnung
  • Erläuterung DGUV Regel 113-020
  • Arbeitssicherheit für Hydraulik-Schlauchleitungen gem. EN ISO 4413
  • Lagerung und Verwendung von Hydraulikschläuchen
  • Auswahlkriterien für Armaturen und Schläuche
  • Prüftätigkeit der befähigten Person (Feststellung des IST-Zustandes; Vergleich des IST-/SOLL-Zustandes; Bewertung der Prüfergebnisse; Maßnahme)
  • Richtiges Verlegen einer Hydraulikschlauchleitung

Organisatorisch

  • 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Verpflegung inklusive
  • Ort: Elzmatten 7, 79365 Rheinhausen
  • Preis auf Anfrage